Sonntag, 17. April 2011

Zinsen? Na klar! Aber bitte nur für uns

Es ist schon ein starkes Stück, das sich die Commerzbank da geleistet hat: ein Vater legt 1959 zur Geburt seines Sohnes 106.025,08 Mark auf ein Sparkonto an. Nach einem halben Jahrhundert findet der Sohn die entsprechenden Unterlagen und fordert das durch Zinsen mittlerweile auf rund 300.000 Euro angewachsene Vermögen bei der Bank ein. Diese aber versucht auf Brechen und Biegen über mehrere Gerichtsinstanzen diesen Anspruch anzufechten und
bestritt dann einfach, dass das Sparbuch echt sei. Ohne Angabe von Gründen.
Das wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen, er ging vor Gericht und Anwalt Otto beauftragte einen Spezialisten als Gutachter, der das Sparbuch unter die Lupe nahm. Der stellte fest: Kugelschreiberpaste und Stempeltinte waren bereits 1955 auf dem Markt, das Sparbuch musste demzufolge echt sein. Das Gericht erkannte den Beweis an und gab der Klage statt. Sein Geld bekam der Mann trotzdem nicht. Denn die Commerzbank, die die Dresdner Bank inzwischen geschluckt hatte, ging in Berufung. Die Begründung: Die Mitarbeiter, die das Sparbuch unterschrieben hatten, seien nicht zeichnungsberechtigt gewesen, oder es habe sie gar nicht gegeben. Schließlich fände das Institut in seinen Archiven keine Belege über die Forderung.
[...] Im Februar 2011 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt dann: Das Sparbuch sei zweifelsfrei echt, das habe der Sachverständige logisch dargestellt.
Man man diese raffgierigen Banken, zum Kotzen.

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